AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Erado GmbH
(Eldorado Fahrradverleih Amrum)
Stand: 01.01.2023


1. Übergabe und Benutzung der Verleihartikel


1.1 Die Anmietung des jeweiligen Fahrrads und des dazugehörigen Zubehörs, z.B. Fahrradhelm, Kindersitz etc. beginnt mit der Herausgabe der Verleihartikel und der Unterschrift des Mieters.

1.2 Der Mieter erkennt an, dass die Verleihartikel sich in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befinden. Das Anerkenntnis wird bei Anlieferung der Verleihartikel zur Ferienunterkunft als gegeben angenommen, solange der Mieter keine Einwände innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung geltend macht.

1.3 Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrssicherer Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.

1.4 Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden. Eine Untervermietung ist untersagt.

1.5 Die Verleihartikel dürfen ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr oder für eine Benutzung außerhalb Amrums verwendet werden.


2. Vertragsschluss Online Buchung, Bezahlung, Rücktrittsvorbehalt, Kaution


2.1. Der Mieter erkennt die Preise wie angezeigt an, sowie dass die Abbildungen vom Original in Form und Farbe abweichen können. Mit Abschluss der Online-Buchung gibt der Mieter eine verbindliche Buchung ab. Der Mieter nimmt das Angebot an, indem er eine Buchungsbestätigung per E-Mail erhält. Sollte er diesen nicht innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt schriftlich widerrufen, gilt diese als bestätigt. Selbiges Recht hat die Erado GmbH. Sollte diese innerhalb von 48 Stunden die Buchung nicht schriftlich widerrufen, gilt diese ihrerseits als bestätigt.

2.2. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung, Kreditkarte, Paypal oder kurzfristig in bar vor Ort, der Mieter erhält eine Mail mit einer Kostenübersicht.

2.3 Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrrad mit einer bestimmten Ausstattung oder Farbe, sondern mietet immer nur ein Fahrradmodell aus einer Kategorie (z.B. Trekkingrad für Herren). Der Vermieter ist berechtigt, die gemietete Kategorie durch ein Fahrrad aus einer höherwertigen Kategorie zu ersetzen.

2.4 Eine Kaution ist nicht zu leisten


3. Pflichten des Mieters


3.1 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im angeschlossenen Zustand abzustellen.

3.2 Der Mieter verpflichtet sich, eventuell in der Mietzeit auftretende Mängel spätestens bei der Rückgabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.

3.3 Wird eine Reparatur erforderlich, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn die Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.

3.4 Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist.

3.5 Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Bei einem Unfall mit Sachschaden über 200 € oder Personenschaden ist immer die Polizei hinzuzuziehen.

3.6 Bei Diebstahl ist der Mieter verpflichtet, diesen unverzüglich bei der Polizei zu melden und den Nachweis darüber schriftlich zu erbringen.


4. Stornierung

Bei Nichteinhaltung von Reservierungen (online bzw. vor Ort) werden folgende Stornogebühren

fällig:

– bis 4 Tage vor Mietantritt: kostenlos

– bis 2 Tage vor Mietantritt: 30 % des Mietpreises

Bei einer Stornierung, die weniger als 48 Stunden vor der geplanten Übergabe erfolgt, beträgt die Stornogebühr 50% des Mietpreises.

Bei Nichterscheinen bis zum Ablauf des ersten Miettages (bis 18 Uhr) ohne vorherige schriftliche Stornierung wird der volle Mietpreis fällig, ohne das ein weiterer Anspruch auf die Nutzung der Verleihartikel besteht.


5. Mietdauer, Rückgabe

5.1 Die Mietdauer richtet sich nach dem in der Buchung vereinbarten Zeitraum. Die Staffelung bezieht sich immer auf volle Kalendertage, egal wie viele Stunden das Fahrrad von einem Kalendertag gemietet wurde.

5.2 Die Rückgabe erfolgt am Ort der Übernahme der Verleihartikel bis zum Geschäftsschluss. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Bei erheblichen Verschmutzungen, insbesondere durch Lehm, kann der Vermieter eine Gebühr für erhöhten Reinigungsaufwand in Höhe von 2 AW (Arbeitswerte nach Arbeitswertliste der Zweiradverbände, 1 AW 2023: 7 €) Ein Abstellen der Räder nach Geschäftsschluss ist nur auf eigene Gefahr des Mieters möglich. Etwaige Mängel können erst am darauffolgenden Tag festgestellt werden und sind dem Mieter zuzurechnen. Sind die Verleihartikel nicht bis spätestens zur Geschäftsöffnung des auf das Ende der Mietdauer folgenden Tages zurückgegeben, wird der volle Tagespreis sofort fällig, ohne dass daraus ein Nutzungsanspruch entsteht.

5.3 Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der ursprünglichen Mietzeit.

5.4 Übergabe und Rückgabe mit Hol- und Bringservice: Die Übergabe und Rückgabe erfolgt nach Absprache an einem Ort nach Wunsch des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad bei Ablauf der Mietzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand an diesem Ort abzustellen


6. Haftung des Mieters

6.1. Der Mieter haftet für Diebstahl und Beschädigungen am Fahrrad, soweit ihn auch nur leichte Fahrlässigkeit trifft.

6.2. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrrades verbundenen Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, sowie Beschädigungen an Rechtsgütern Dritter. Für alle Schäden an Rechtsgütern Dritter tritt die Haftpflichtversicherung des Mieters oder dieser selbst ein.


7. Haftung der Erado GmbH


7.1 Jegliche Haftung der Erado GmbH wegen der Verletzung der vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.


8. Mängelanzeige, Panne


8.1 Bei Auftreten einer Panne, welche eine Weiterfahrt unmöglich macht, ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Der Vermieter verpflichtet sich, unverzüglich den Mangel zu beseitigen oder Ersatz bereitzustellen.

8.2 Bei Pannen außerhalb der Geschäftszeiten kann erst am folgenden Tag eine Nacherfüllung garantiert werden.


9. Abschließendes


9.1 Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel.

9.2 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand 01.01.2023